Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen – Schulden in der Gemeinde – Investitionen in Bildungseinrichtungen

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf täglich acht Stunden Betreuung und Unterricht an fünf Tagen die Woche. Der Anspruch wächst jedes Jahr um eine Klassenstufe und gilt ab 2029 für alle Grundschüler. Das Angebot in der Schule ist kostenfrei, das Mittagessen kostet extra. Unsere fünf Grundschulen in der Gemeinde sind […]