Wärmeversorgung im Baugebiet Barlager Brücke: Antrag auf Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs

21. Juni 2026

Bereits in der Vergangenheit hat die CDU-Fraktion die Einrichtung des Nahwärmegebiets im Baugebiet „Barlager Brücke“ (Bebauungsplan Nr. 250 „Fürstenauer Weg / Hansastraße“und den erlassenen Anschluss- und Benutzungszwang an das Wärmenetz kritisch betrachtet.

In der aktuellen Diskussion um die künftige Nahwärmeversorgung zeigt sich aus unserer Sicht, dass ein auf dieses Baugebiet beschränkte Nahwärmenetz für die Gemeinde und die Anlieger nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Die Gemeinde sollte dem Rechnung tragen und den Anliegern die Option geben, ihre Gebäude künftig unabhängig vom bestehenden Wärmenetz mit Wärme zu versorgen.

In Nr. 5 der textlichen Hinweise im B-Plan Nr. 250 heißt es:

„Das Plangebiet ist Bestandteil der Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung im Bebauungsplan „Fürstenauer Weg / Hansastraße“.

Auszug aus der Satzung:

Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt. Sie umfasst die Versorgung des Wohngebietes mit Wärme für Heizung und Warmwasserzubereitung. Grundstücke, auf denen sich Gebäude mit Räumen befinden, die mit Wärme versorgt werden sollen, sind an die öffentliche Nahversorgung anzuschließen.

Der Wärmebedarf für Grundstücke, die dem Anschlusszwang unterliegen, ist ausschließlich durch die öffentliche Wärmeversorgung zu decken. Zur Benutzung der öffentlichen Nahwärmeversorgungsanlage sind die Anschlussnehmer verpflichtet.“

Diese Regelung und vor allem der dahinter liegende Zwang waren aus unserer Sicht schon bei Einrichtung der falsche Weg. Nunmehr besteht hier die Möglichkeit, dies zu korrigieren.

Die CDU-Fraktion hat daher den Antrag gestellt, den Anschluss- und Benutzungszwang für die Anlieger im Baugebiet Barlager Brücke aufzuheben.

Andre Budke

Fraktionsvorsitzender CDU

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